Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung

22. Januar 2024: Rattenbekämpfung in der Gemeinde

Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 IfSG). Abwehrmaßnahmen sind grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer.

Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:

 

Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt:

·         Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen.

·         Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen.

·         Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern.

·         Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost und nicht in die Toilette werfen.

·         Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen.

·         Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen.

·         An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben.

·         Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen.

·         Gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich lagern.

·         Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern.

·         Offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern verschließen

·         Abfallbehälter fest verschlossen halten. Defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen lassen